
Bestattungsformen
In der Bundesrepublik Deutschland gibt es zwei zulässige Formen der Bestattung. Dies sind die Erdbestattung und die Feuerbestattung mit anschließender Beisetzung der Urne.
Die Urne mit der Asche kann sowohl in der Erde als auch auf See bestattet werden. Asche außerhalb von festgelegten Bestattungsplätzen (i. d. R. Friedhöfe) aufzubewahren ist in fast allen Bundesländern nicht zulässig.
Die Feuerbestattung ist mit die älteste Bestattungsform und reicht über 5000 Jahre zurück.
Neben der Beisetzung der Urne auf dem Friedhof ist die Seebestattung eine Sonderform, die aber die Einäscherung voraussetzt. Die Beisetzung erfolgt nach int. seemännischen Recht und wird von speziellen Seebestattungsunternehmen durchgeführt.
In einem Naturfriedhof wird die Asche in einem speziell ausgewiesenen naturbelassenen Wald beigesetzt.